Völkerverständigung, Kunst & Kultur, Bildung & Erziehung,
Umweltschutz & Landschaftspflege, Wissenschaft & Forschung,
Schutz der Artenvielfalt 

Leitbild/Präambel

Die Stiftung möchte im Digitalisierungszeitalter und inmitten dauerhaften technischen Fortschritts analoge Tatkraft mit Hand und Herz fördern. Der Leitgedanke ist, besonders Projekte zu fördern, die Gemeinschaft stärken, die Artenvielfalt und Natur wertschätzen und schützen. Im Stiftungssinne dürfen zu den in der Satzung aufgeführten Zwecke ebenso folgende reale/analoge Aspekte einfließen: 

  • Begegnung             Wir machen das!
  • Gruppenerfahrung   Wir machen das!
  • Selbstwirksamkeit    Wir machen das!

Das Regel-Schulsystem steht in der Kritik, dass die gängigen praktizierten Lehrformen der natürlichen Lust am Lernen, Erfinden, Probieren und kreativem Wachstum nicht gerecht werden.

Die soziale Netzwerkerei und viele IT-Lösungen erleichtern u. a. Organisation, Planung, Statistik, Anonymität und speisen Algorhythmik. Jedoch wirkt die zunehmende Nutzung von mobilen smarten Endgeräten sich auf unsere ureigene Art des Miteinanders und unsere motorischen und menschlichen Fähigkeiten degenerativ aus.

Der soziale Umgang findet weniger in realen Projekterlebnissen, aber zunehmend auf Internetplattformen statt. Mit Händen werkeln und kreativ sein, sowie das Musizieren, gehört in das Talentspektrum aller Menschen! Diese Fertigkeiten wollen gepflegt sein und sollen nicht in Vergessenheit geraten. 

Die FreudenWerk Stiftung möchte im Besonderen die haptischen Geschicke unserer Kinder und die schöpferischen Gestaltungspotentiale aller Menschen fördern.
 
Ebenso dürfen die Stiftungszwecke unter dem Zeichen der Verbundenheit der Menschheitsfamilie untereinander, mit der Tierwelt und der uns umgebenden Natur stehen, woraus mehr Frieden, Achtsamkeit und Bewusstsein erwachsen kann.
 
Der Projektwerk Campus in Jetzendorf und die Projekt Werft in Geisenfeld stehen als Stützpunkte im Dienst der FreudenWerk Stiftung, um unterschiedlichste Aktivitäten im Sinne des Stiftungszweckes umzusetzen zu können.
 
Erlöse hieraus kommen ausnahmslos der Stiftung zugute.